Inklusionsbegleitung (§35a SGB VIII)

Für viele Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglichen die Mitarbeitenden der Inklusionsbegleitung von interKultur e.V. den Besuch einer Regelschule und somit einen Schritt in Richtung Inklusion.

Die schulische Eingliederungshilfe für junge Menschen zwischen Schuleintritt und i.d.R. dem 21. Lebensjahr orientiert sich dabei am individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen mit geistigen Einschränkungen.

Zu den Tätigkeiten der Schulbegleitung zählen alle Hilfen, die geeignet sind, um dem Kind bzw. Jugendlichen die umfassende Teilhabe am Unterrichtsgeschehen zu sichern. Dabei übernimmt die Inklusionsbegleitung keine pädagogisch unterrichtlichen Aufgaben, sondern unterstützt das Kind beispielsweise bei der Eingliederung in die Klassengemeinschaft und beim Aufbau sozialer Kontakte.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe, wenn die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Inklusionsbegleitung bedeutet, die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Teilnahme am Lebens- und Lernfeld Schule aller Menschen zu schaffen. Auch in der Schule müssen demzufolge Strukturen entstehen, die Kindern und Jugendlichen mit sogennanter “seelischer Behinderung” ungehinderten Zugang zu Bildung ermöglichen.

Das Ziel der Inklusionsbegleitung von interKultur e.V. ist die individuelle Unterstützung des Kindes bzw. des Jugendlichen in der Schule und die Eingliederung in die Klassen- und Schulgemeinschaft, um die Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten. Dabei ist es wichtig, dass die Kinder bzw. Jugendlichen als selbst bestimmte Individuum wahrgenommen und dabei begleitet werden, ihre eigenen Stärken und Fähigkeiten zu erkennen. Den Kindern bzw. Jugendlichen werden so Raum und Möglichkeiten für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung gegeben.

  • Beteiligung am Lebens- und Lernumfeld Schule
  • Unterstützung im Schulalltag (Unterricht, Erziehung, etc.)
  • Soziale Inklusion in die Klassen- und Schulgemeinschaft
  • Ressourcenorientierte erzieherische Unterstützung
  • Unterstützung der emotionalen Selbstregulation
  • Unterstützung in unterrichtlichen Prozessen: Förderung von Motivation, Konzentration sowie Bearbeitung von Lehrinhalten
  • Fach- und Beratungsgespräche mit Lehrkräften, Eltern und Therapeut*innen
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